Im Einzelnen sind dies u. a. Aufwendungen für die allgemeine Geschäftsleitung, das Rechnungswesen, das Rechenzentrum, die Abteilungen Personal, Planung, Steuer, Recht, Finanzen und Revision, das Nachrichtenwesen, die Öffentlichkeitsarbeit, die Sozialeinrichtungen (z. B. Zuschüsse zur Betriebskantine, Freizeiteinrichtungen), den Betriebsrat, den Werkschutz, die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, die Rechts- und Steuerberatung, Beiträge zu Berufsverbänden, den Beirat, den Zahlungsverkehr, die Schwerbeschädigtenausgleichsabgabe sowie die Fort- und Ausbildung. Auch Aufwendungen für unternehmenseigene Bibliotheken sind als Verwaltungskosten in der GuV auszuweisen.