Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe,
- an der Stelle des Unternehmers bei Arbeitsunfällen einzutreten, also die Haftung zu übernehmen,
- Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren[1] zu verhüten (Prävention),
- Gesundheit und Arbeitskraft der Verletzten wiederherzustellen (Rehabilitation) und
- die Verletzten oder ihre Hinterbliebenen finanziell zu entschädigen.[2]
S. Entschädigung.
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