BMF, Schreiben v. 25.2.2014, IV C 3 - S 2221/09/10014 :032

Datensatzbeschreibung des Datensatzes MZ10 und MZ20

Bezug: Bericht des Bundeszentralamtes für Steuern vom 20.12.2013, St II 8 – S 2221 – 12/13
  Zuletzt BMF-Schreiben vom 22.1.2014, IV C 3 – S 2221/09/10014: 032; DOK-Nr. 2014/0034760

2 Anlagen

Inhalt und Aufbau der amtlich vorgeschriebenen Datensätze für die Übermittlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 i. V. m. Absatz 2 Satz 3 EStG sowie der Beiträge zu einem Basisrentenvertrag i.S. des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b i.V.m. Absatz 2 Satz 2 EStG (Meldegrund MZ10 und MZ20) sind vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden zu bestimmen. Zur Verbesserung der Verfahren ist es notwendig, die amtlich vorgeschriebenen Datensätze anzupassen.

Als Basis zur Entwicklung der dafür notwendigen Datensätze übersende ich die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Datensatzbeschreibungen sowie die Fehlerkataloge mit der Bitte um weitere Veranlassung (Anlagen 1 und 2). Ferner bitte ich Sie, die entsprechenden Dokumente im Internet auf Ihrer Homepage entsprechend anzupassen.

 

Anlage

Anlage 1

 

Anlage

Anlage 2

 

Normenkette

EStG § 10

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