Meldung von Plattformbetreibern

Plattformbetreiber müssen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung über amtlich bestimmte Schnittstellen Meldungen abgeben. Mit dem aktuellen BMF-Schreiben wurde nun der amtlich vorgeschriebene Datensatz gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 PStTG bekanntgegeben. Erläutert wird u.a.
- Datenübermittlung über die DIP-Schnittstelle für Massendatenmelder
- Aufbau der zu meldenden Daten nach DPI-XML-Schema v.1.00 der OECD
- Erstmalige Anwendung
BMF, Schreiben v. 15.11.2023, IV B 6 - S 1316/21/10019 :034
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.739
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.270
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.071
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Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
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Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
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Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
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Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
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Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
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Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
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Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
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Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025
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Ertragsteuerrechtliche Einordnung von Kryptowerten
15.04.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
08.04.2025