BMF, Schreiben v. 16.7.2014, IV C 3 - S 2221/09/10014 :032
XML-Spezifikation zu den Datensätzen MZ10 und MZ20
Bezug: | Bericht des Bundeszentralamtes für Steuern vom 27.5.2014, St II 8 – S 2221 – 12/14; |
Zuletzt BMF-Schreiben vom 18.6.2014, IV C 3 – S 2221/09/10014: 032; DOK-Nr. 2014/0546004 |
2 Anlagen
Inhalt und Aufbau der amtlich vorgeschriebenen Datensätze für die Übermittlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 10 Absatz 1 Nummer 3i.V.m. Absatz 2 Satz 3 EStG sowie der Beiträge zu einem Basisrentenvertrag i.S. des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b i.V.m. Absatz 2 Satz 2 EStG (Meldegrund MZ10 und MZ20) sind vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden zu bestimmen. Zur Verbesserung der Verfahren ist es notwendig, die amtlich vorgeschriebenen Datensätze anzupassen. Zudem soll eine Versionierung eingeführt werden.
Beiliegend übersende ich Ihnen die geänderten XML-Spezifikationen zu den Datensätzen MZ10 sowie MZ20 mit der Bitte um weitere Veranlassung (Anlage 1 und 2). Ferner bitte ich Sie, die entsprechenden Dokumente im Internet auf Ihrer Homepage entsprechend anzupassen.
Anlage 1
Anlage 2
Normenkette
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