Aktivierungspflichtige Einrichtungsgegenstände, die den Warenverkauf ermöglichen und die Produkte des Unternehmens bewerben wie beispielsweise geeignete Möbelstücke, Beleuchtungen oder Verkaufs- und Ladentheken sind auf dem Konto "Ladeneinrichtung" zu verbuchen.
Verkaufstheke für Warenpräsentation
Der buchführungspflichtige Kaufmann Bring Andenmann e. K. lässt den Schreinermeister Franz Eder aus München eine neue Verkaufstheke für seine Produktpräsentation herstellen. Der Schreiner berechnet für seine Arbeiten netto 5.300 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der eingetragene Kaufmann ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und bezahlt die Rechnung direkt über das Bankkonto.
Die Verkaufstheke ist im Anlagevermögen unter "Ladeneinrichtung" zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
Aktivierung im Anlagevermögen
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0430/0640 | Ladeneinrichtung | 5.300 | 1200/1800 | Bank | 6.307 |
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 1.007 |
Buchung der planmäßigen Abschreibungen
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4830/6220 | Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) | 0430/0640 | Ladeneinrichtung |
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