Die Richtsätze ermöglichen dem Betriebsprüfer, die Kennzahlen des zu prüfenden Betriebs mit denen der Richtsatzsammlung für die entsprechende Branche zu vergleichen. Zu diesem Zweck werden die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Einnahmen-Überschussrechnung des zu prüfenden Betriebs normalisiert und anschließend den Richtsätzen gegenüber gestellt.

 
Praxis-Beispiel

Richtsätze für Bauunternehmen

S führt ein Baugeschäft als Einzelunternehmen. Für 2016–2018 wird eine Betriebsprüfung durchgeführt. Die Prüferin verprobt Umsatz und Gewinn anhand der Richtsätze für das letzte Prüfungsjahr. Neben der ihr vorliegenden Gewinn- und Verlustrechnung stellt sie fest, dass der Vater des S durch unentgeltliche Hilfeleistungen im Fertigungsbereich zum Teil eine Arbeitskraft ersetzt. Die ersparten Löhne belaufen sich auf 25.000 EUR. Der in den halbfertigen Arbeiten berücksichtigte Auftrag entspricht einem Verkaufspreis von 18.000 EUR.

Die Richtsatzdaten für Bauunternehmen (mit Materiallieferung) betragen für 2018:

 
Wirtschaftlicher Umsatz Rohgewinn II Halbreingewinn Reingewinn
bis 200.000 EUR 52-89 70 25-65 43 18-64 39
über 200.000 EUR bis 500.000 EUR 32–66 48 12–35 24 8–33 20
über 500.000 EUR 23–59 39 8–26 16 3-21 12

Richtsatzverprobung 2018

 
  GuV-Rechnung Ansatz für Richtsatzverprobung  
  EUR EUR in %
Umsatzerlöse 520.000 520.000  
Kundenskonti ./. 5.000 ./. 5.000  
Halbfertige Arbeiten auf den 1.1. 0 0  
Halbfertige Arbeiten auf den 31.12. 18.000 18.000  
Forderungsverluste (pauschal) ./. 4.000 ./. 4.000  
Wirtschaftlicher Umsatz 529.000 529.000 100
abzüglich      
Wareneinkauf 180.000 180.000  
Bestandsveränderung Vorräte ./. 12.000 ./.12.000  
Frachtkosten 5.000 5.000  
Fertigungslöhne (Bruttolohn) 110.000 110.000  
Ersparter Lohn Vater 0  25.000  
Rohgewinn II   221.000 41,78
Erträge aus Anlagenverkäufen 3.000  
abzüglich Betriebsausgaben      
Nebenkosten Betriebsräume 14.000 14.000  
Kosten Betriebseinrichtung 12.000 12.000  
Kfz-Kosten 30.000 30.000  
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 30.000 30.000  
Sonstige allgemeine Betriebsaufwendungen 13.000 13.000  
Darlehenszinsen 5.000  
Halbreingewinn   122.000 23,06
abzüglich      
Löhne Verwaltung 15.000 15.000  
Miete Betriebsräume 12.000 12.000  
Gewerbesteuer (für Richtsatz besondere Berechnung) 10.000  10.000  
Reingewinn   85.000 16,07

Die Verprobung der Betriebsprüferin führt zu dem Ergebnis, dass der Betrieb innerhalb der Richtsätze liegt. Die für den Rohgewinn II, den Halbreingewinn und Reingewinn ermittelten Werte übersteigen die jeweiligen Mittelwerte und befinden sich innerhalb der vorgegebenen Bandbreite (Rahmensätze). Liegen die ermittelten Kennzahlen, insbesondere die des Rohgewinns, (anders als in diesem Beispiel) außerhalb und insbesondere unterhalb der Rahmensätze, stellt dies für Betriebsprüfer einen Anlass dar, die Ursachen dieser Abweichung zu erfragen und aufzuklären.

Der Prüfer wird ggf. das Buchführungsergebnis laut Erklärung anzweifeln. Der Steuerpflichtige ist in diesem Fall im Rahmen der ihm zumutbaren Mitwirkungspflicht gehalten an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken und Zweifel auszuräumen.

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