Die Richtsätze ermöglichen dem Betriebsprüfer, die Kennzahlen des zu prüfenden Betriebs mit denen der Richtsatzsammlung für die entsprechende Branche zu vergleichen. Zu diesem Zweck werden die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Einnahmen-Überschussrechnung des zu prüfenden Betriebs normalisiert und anschließend den Richtsätzen gegenüber gestellt.
Richtsätze für Bauunternehmen
S führt ein Baugeschäft als Einzelunternehmen. Für 2016–2018 wird eine Betriebsprüfung durchgeführt. Die Prüferin verprobt Umsatz und Gewinn anhand der Richtsätze für das letzte Prüfungsjahr. Neben der ihr vorliegenden Gewinn- und Verlustrechnung stellt sie fest, dass der Vater des S durch unentgeltliche Hilfeleistungen im Fertigungsbereich zum Teil eine Arbeitskraft ersetzt. Die ersparten Löhne belaufen sich auf 25.000 EUR. Der in den halbfertigen Arbeiten berücksichtigte Auftrag entspricht einem Verkaufspreis von 18.000 EUR.
Die Richtsatzdaten für Bauunternehmen (mit Materiallieferung) betragen für 2018:
Wirtschaftlicher Umsatz |
Rohgewinn II |
Halbreingewinn |
Reingewinn |
bis 200.000 EUR |
52-89 70 |
25-65 43 |
18-64 39 |
über 200.000 EUR bis 500.000 EUR |
32–66 48 |
12–35 24 |
8–33 20 |
über 500.000 EUR |
23–59 39 |
8–26 16 |
3-21 12 |
Richtsatzverprobung 2018
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GuV-Rechnung |
Ansatz für Richtsatzverprobung |
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EUR |
EUR |
in % |
Umsatzerlöse |
520.000 |
520.000 |
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Kundenskonti |
./. 5.000 |
./. 5.000 |
|
Halbfertige Arbeiten auf den 1.1. |
0 |
0 |
|
Halbfertige Arbeiten auf den 31.12. |
18.000 |
18.000 |
|
Forderungsverluste (pauschal) |
./. 4.000 |
./. 4.000 |
|
Wirtschaftlicher Umsatz |
529.000 |
529.000 |
100 |
abzüglich |
|
|
|
Wareneinkauf |
180.000 |
180.000 |
|
Bestandsveränderung Vorräte |
./. 12.000 |
./.12.000 |
|
Frachtkosten |
5.000 |
5.000 |
|
Fertigungslöhne (Bruttolohn) |
110.000 |
110.000 |
|
Ersparter Lohn Vater |
0 |
25.000 |
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Rohgewinn II |
|
221.000 |
41,78 |
Erträge aus Anlagenverkäufen |
3.000 |
– |
|
abzüglich Betriebsausgaben |
|
|
|
Nebenkosten Betriebsräume |
14.000 |
14.000 |
|
Kosten Betriebseinrichtung |
12.000 |
12.000 |
|
Kfz-Kosten |
30.000 |
30.000 |
|
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung |
30.000 |
30.000 |
|
Sonstige allgemeine Betriebsaufwendungen |
13.000 |
13.000 |
|
Darlehenszinsen |
5.000 |
– |
|
Halbreingewinn |
|
122.000 |
23,06 |
abzüglich |
|
|
|
Löhne Verwaltung |
15.000 |
15.000 |
|
Miete Betriebsräume |
12.000 |
12.000 |
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Gewerbesteuer (für Richtsatz besondere Berechnung) |
10.000 |
10.000 |
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Reingewinn |
|
85.000 |
16,07 |
Die Verprobung der Betriebsprüferin führt zu dem Ergebnis, dass der Betrieb innerhalb der Richtsätze liegt. Die für den Rohgewinn II, den Halbreingewinn und Reingewinn ermittelten Werte übersteigen die jeweiligen Mittelwerte und befinden sich innerhalb der vorgegebenen Bandbreite (Rahmensätze). Liegen die ermittelten Kennzahlen, insbesondere die des Rohgewinns, (anders als in diesem Beispiel) außerhalb und insbesondere unterhalb der Rahmensätze, stellt dies für Betriebsprüfer einen Anlass dar, die Ursachen dieser Abweichung zu erfragen und aufzuklären.
Der Prüfer wird ggf. das Buchführungsergebnis laut Erklärung anzweifeln. Der Steuerpflichtige ist in diesem Fall im Rahmen der ihm zumutbaren Mitwirkungspflicht gehalten an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken und Zweifel auszuräumen.