(1) Die Rotfäule an Fichte, die Splitterschäden an Fichte, Kiefer und Pappel und die besonderen Gütemerkmale des Holzes der Kiefer sind Bestandsmerkmale, die die Ertragsfähigkeit der forstwirtschaftlichen Nutzung nicht unwesentlich beeinflussen können. Sie sind zunächst für jeden Bestand gesondert einzuschätzen. Unter Bestand in diesem Zusammenhang ist eine nach den Grundsätzen der Forsteinrichtung ausgeschiedene Bewirtschaftungseinheit, in der Regel eine Unterabteilung, zu verstehen.
(2) Die Feststellungen an den einzelnen Beständen sind folgendermaßen zusammenzufassen:
2. |
Splitterschäden an Fichte, Kiefer und Pappel:
Unter Splitterschäden sind alle Stammschädigungen zu verstehen, die auf das Eindringen von Geschossen sowie von Granat-, Bomben- und Geschoßsplittern zurückzuführen sind. |
3. |
Besondere Gütemerkmale des Holzes der Kiefer:
|
(3) Den Angaben über die besonderen Bestandsmerkmale entsprechend sind in der Waldzustandsübersicht aus jeder Altersklasse die Fläche der rotfaulen Fichtenbestände, die Fläche der splittergeschädigten Bestände und die Fläche der Kiefernbestände mit besonderen Gütemerkmalen des Holzes auszusondern. Eine gesonderte Herleitung von Ertragsklasse und Bestockungsgrad für diese ausgesonderten Flächen ist nicht erforderlich.
Beispiel: | ||||||
Holzart (Holzartengruppe) | Altersklasse | Fläche | Ertragsklasse | Bestockungsgrad | Angaben über tatsächliche Verhältnisse am Holzbestand | |
Jahre | ha | relativ | absolut (dGz) | |||
Fichte | 41— 60 | 20,5 | II,25 | 0,9 | normal | |
4,7 | Rotfäule an 20 v. H. der Stämme | |||||
5,8 | Splitterschäden an 40 v. H. der Stämme normal |
|||||
Kiefer | 81—100 | 10,6 5,8 |
II,75 | 0,8 | normal "C"-Holzqualität bei 25 v. H. der Stammholzmasse |
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Bestände, die wegen Splitterschäden ausgeschieden worden sind, können wegen Rotfäule an Fichte oder schlechter Gütemerkmale des Holzes der Kiefer nicht ein zweites Mal ausgeschieden werden.
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