Abrechnungen oder Zurechnungen wegen Abweichungen in den natürlichen Bedingungen für Kulturen sind vorzunehmen, wenn die natürlichen Bedingungen für Kulturen der jeweiligen Holzart in der forstwirtschaftlichen Nutzung auf mehr als 50 v. H. ihrer gesamten Nadelholzfläche oder Pappelfläche wesentlich ungünstiger oder wesentlich günstiger sind als im Bewertungsgebiet. Weiche Angaben hierzu erforderlich sind, ergibt sich aus Abschnitt 4.16 Abs. 3 Nr. 3. Der für alle Nadelholz- oder Pappelflächen anzusetzende Ab- oder Zurechnungsbetrag ist der Tabelle F 5 zu entnehmen.

Tabelle F 5

Ab- oder Zurechnungen wegen Abweichungen in den Bedingungen für Kulturen

(feste Sätze)
Abweichungsstufe Ab- oder Zurechnungsbetrag in DM/ha
1 Auf über 50 v.H. der gesamten Nadelholzfläche oder Pappelfläche sind die natürlichen Bedingungen für Kulturen wesentlich ungünstiger als im Bewertungsgebiet —50
2 Auf über 50 v. H. der gesamten Nadelholzfläche oder Pappelfläche sind die natürlichen Bedingungen für Kulturen wesentlich günstiger als im Bewertungsgebiet +50
     

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge