In den Weinbau-Betriebszahlen ist eine mittlere Grundsteuerbelastung abgegolten. Für die Berücksichtigung abweichender Grundsteuerbelastung gilt Abschnitt 2.17 Abs. 1 entsprechend.

Tabelle W 1

Zu- oder Abrechnungen für Grundsteuerbelastung in v.H. der Weinbau-Betriebszahl

(feste Sätze)
Hebesatz Zu- oder Abrechnungen
bis 80 + 9
81—116 + 6
117—155 + 3
156—244 ± 0
245—283 — 3
284—319 — 6
320 und mehr — 9
   

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