(1) Der Verfahrensgang sieht folgende Stufen vor:

 

1.

Ermittlung der Fläche des Nutzungsteils einschließlich der anteiligen Hof- und Gebäudeflächen usw. und Aufteilung dieser Fläche auf die Sparten Gemüsebau einerseits und Blumen- und Zierpflanzenbau andererseits (Abschnitt 6.06); Feststellung der Intensitätsstufe des Gemüsebaues (Abschnitt 6.07) und der maßgebenden Klimazone (Abschnitt 6.08);

 

2.

Ermittlung der Gartenbau-Ausgangszahlen (GAZ), getrennt für Gemüsebau (Abschnitt 6.09) und für Blumen- und Zierpflanzenbau (Abschnitt 6.10), durch Multiplikation der Jjeweiligen Flächen in Quadratmetern mit den aus Abschnitt 6.09 oder 6.10 sich ergebenden Ausgangszahlen je Quadratmeter und Summierung der Produkte für die beiden Sparten des Nutzungsteils getrennt;

 

3.

Abrechnungen für Flächenverluste (Abschnitt 6.11);

 

4.

Es ergeben sich die bereinigten Gartenbau-Ausgangszahlen (b GAZ);

 

5.

Abrechnungen für Geländeneigung (Abschnitt 6.12) sowie Ab- und Zurechnungen für innere Verkehrslage (Abschnitt 6.13);

 

6.

Es ergeben sich die Gartenbau-Meßzahlen (GMZ) ohne Berücksichtigung der ertragsteigernden Anlagen;

 

7.

Ermittlung der zusätzlichen Gartenbau-Meßzahlen für Nutzungsflächen unter Glas (Abschnitt 6.14) durch Multiplikation der Glasflächen in Quadratmetern mit den zusätzlichen Gartenbau-Ausgangszahlen der Tabelle G 14;

 

8.

Ermittlung der Gartenbau-Meßzahlen insgesamt für jede der beiden Sparten durch Summierung der Gartenbau-Meßzahlen nach Nummern 6 und 7;

 

9.

Berücksichtigung weiterer wirtschaftlicher Ertragsbedingungen, und zwar

 

a)

äußere Verkehrslage (Abschnitt 6.15),

 

b)

wirtschaftliche Erschwernisse (Abschnitt 6.16),

 

c)

Hagelgefährdung (Abschnitt 6.17),

 

d)

Markt- und Preisverhältnisse (Abschnitt 6.18),

durch Abrechnungen von den Gartenbau-Meßzahlen insgesamt;

 

10.

Es ergeben sich die Gartenbau-Betriebszahlen (GBZ) für Gemüsebau einerseits und für Blumen- und Zierpflanzenbau andererseits; sie sind zu den Gartenbau-Betriebszahlen des Nutzungsteils zusammenzurechnen;

 

11.

Ab- oder Zurechnungen für Grundsteuerbelastung und Abrechnungen für Entwässerungskosten (Abschnitt 6.20) von den Gartenbau-Betriebszahlen;

 

12.

Es ergeben sich die Gartenbau-Vergleichszahlen (GVZ) des Nutzungsteils.

 

(2) Zur Ermittlung der Gartenbau-Vergleichszahlen dient das als Anlage 9 beigefügte Formblatt.

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