(1) Beim Blumen- und Zierpflanzenbau werden Gartenbau-Ausgangszahlen nach der in diesem Abschnitt enthaltenen Tabelle ermittelt. Dies gilt auch für die Anzucht von Stauden, Maiblumenkeimen sowie Blumenzwiebeln und -knollen. Maßgebend ist dabei die Klimazone, der der Blumen- und Zierpflanzenbau nach Abschnitt 6.08 zuzurechnen ist. Bei der Ermittlung der Gartenbau-Ausgangszahlen sind die in Absatz 2 genannten Besonderheiten zu berücksichtigen.

Tabelle G 10

Gartenbau-Ausgangszahlen je Quadratmeter für Blumen- und Zierpflanzenbau

(mittlere Sätze)
Klimazone GAZ/qm
1 2,00
2 190
3 1,80
4 1,70
5 1,60
6 1,50
 

(2) Die Gartenbau-Ausgangszahlen der Tabelle G 10 sind in folgenden Fällen zu kürzen:

 

1.

bei außergewöhnlichen Bearbeitungsschwierigkeiten des Bodens und bei besonders ungünstigem Grundwasserstand um insgesamt höchstens 0,20 je Quadratmeter;

 

2.

bei örtlichem Vorkommen von außergewöhnlichen Spätfrösten im Frühjahr und Frühfrösten im Herbst, die bei der Feststellung der Klimazone (Abschnitt 6.08) nicht berücksichtigt sind, um höchstens 0,10 je Quadratmeter;

 

3.

bei Wasserkosten von mehr als 0,50 DM je Kubikmeter ausschließlich anteiligem Grundpreis um 0,02 je Quadratmeter;

 

4.

bei Fehlen von Einrichtungen zur sachgemäßen Aufbereitung und Lagerung von Erntegut bei der Anzucht von Blumenzwiebeln und -knollen um höchstens 0,40 je Quadratmeter.

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