(1) Beim Blumen- und Zierpflanzenbau werden Gartenbau-Ausgangszahlen nach der in diesem Abschnitt enthaltenen Tabelle ermittelt. Dies gilt auch für die Anzucht von Stauden, Maiblumenkeimen sowie Blumenzwiebeln und -knollen. Maßgebend ist dabei die Klimazone, der der Blumen- und Zierpflanzenbau nach Abschnitt 6.08 zuzurechnen ist. Bei der Ermittlung der Gartenbau-Ausgangszahlen sind die in Absatz 2 genannten Besonderheiten zu berücksichtigen.
Tabelle G 10 Gartenbau-Ausgangszahlen je Quadratmeter für Blumen- und Zierpflanzenbau (mittlere Sätze) |
|
Klimazone | GAZ/qm |
1 | 2,00 |
2 | 190 |
3 | 1,80 |
4 | 1,70 |
5 | 1,60 |
6 | 1,50 |
(2) Die Gartenbau-Ausgangszahlen der Tabelle G 10 sind in folgenden Fällen zu kürzen:
1. |
bei außergewöhnlichen Bearbeitungsschwierigkeiten des Bodens und bei besonders ungünstigem Grundwasserstand um insgesamt höchstens 0,20 je Quadratmeter; |
2. |
bei örtlichem Vorkommen von außergewöhnlichen Spätfrösten im Frühjahr und Frühfrösten im Herbst, die bei der Feststellung der Klimazone (Abschnitt 6.08) nicht berücksichtigt sind, um höchstens 0,10 je Quadratmeter; |
3. |
bei Wasserkosten von mehr als 0,50 DM je Kubikmeter ausschließlich anteiligem Grundpreis um 0,02 je Quadratmeter; |
4. |
bei Fehlen von Einrichtungen zur sachgemäßen Aufbereitung und Lagerung von Erntegut bei der Anzucht von Blumenzwiebeln und -knollen um höchstens 0,40 je Quadratmeter. |
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