Den gegendüblichen Markt- und Preisverhältnissen wird durch die Bildung von Absatzklassen und gegebenenfalls durch Abrechnungen von den Obstbau-Meßzahlen Rechnung getragen. Bei der Bemessung der Abrechnungen ist maßgebend, wie weit die Hauptabsatzgebiete von der Stelle entfernt sind, an der die Betriebe der Gegend ihre Erzeugnisse abliefern.
Tabelle G 33 Berücksichtigung der Markt- und Preisverhältnisse beim Obstbau (mittlere Sätze) |
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Absatzklasse | Entfernung von der Ablieferungsstelle zu den Hauptabsatzgebieten | Abrechnungen in v.H. der Obstbau-Meßzahlen | ||
1 | bis | 50 km | 0 | |
2 | 100 km | 3 | ||
3 | 200 km | 8 | ||
4 | 300 km | 12 | ||
5 | 400 km | und mehr | 15 | |
In Gebieten, in denen ein organisierter Absatz nicht besteht, können die Abrechnungen der Tabelle G 33 um bis zu 5 v.H. der Obstbau-Mel3zahlen erhöht werden.
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