Den gegendüblichen Markt- und Preisverhältnissen wird durch die Bildung von Absatzklassen und gegebenenfalls durch Abrechnungen von den Obstbau-Meßzahlen Rechnung getragen. Bei der Bemessung der Abrechnungen ist maßgebend, wie weit die Hauptabsatzgebiete von der Stelle entfernt sind, an der die Betriebe der Gegend ihre Erzeugnisse abliefern.

Tabelle G 33

Berücksichtigung der Markt- und Preisverhältnisse beim Obstbau

(mittlere Sätze)
Absatzklasse Entfernung von der Ablieferungsstelle zu den Hauptabsatzgebieten Abrechnungen in v.H. der Obstbau-Meßzahlen
1 bis 50 km   0
2   100 km   3
3   200 km   8
4   300 km   12
5   400 km und mehr 15
         

In Gebieten, in denen ein organisierter Absatz nicht besteht, können die Abrechnungen der Tabelle G 33 um bis zu 5 v.H. der Obstbau-Mel3zahlen erhöht werden.

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