Bewertungsfaktor für Flächeneinheit in EUR
Hofflächen pro Ar 6,62
Zuschläge für Flächeneinheit in EUR
Wirtschaftsgebäude der weinbaulichen Nutzung bei Fass- und Flaschenweinerzeugung pro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23
Wirtschaftsgebäude der Nebenbetriebe pro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23
[1] Anlage 32 (zu § 237 Absatz 8) geändert durch Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes vom 29.06.2021. Anzuwenden ab 09.07.2021.

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