Entscheidungsstichwort (Thema)

Rüge des schlafenden Richters

 

Leitsatz (NV)

  1. Die Rüge, das Gericht sei wegen eines schlafenden Richters nicht vorschriftsgemäß besetzt gewesen, erfordert die Angabe konkreter Tatsachen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen.
  2. Nicht jede vorübergehende Ermüdung eines Richters rechtfertigt eine Besetzungsrüge.
 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 01.02.2000 - VII R 88/99 (NV); BFH/NV 2000, 961

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133192

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