Entscheidungsstichwort (Thema)
Rüge des schlafenden Richters
Leitsatz (NV)
- Die Rüge, das Gericht sei wegen eines schlafenden Richters nicht vorschriftsgemäß besetzt gewesen, erfordert die Angabe konkreter Tatsachen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen.
- Nicht jede vorübergehende Ermüdung eines Richters rechtfertigt eine Besetzungsrüge.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 01.02.2000 - VII R 88/99 (NV); BFH/NV 2000, 961
Fundstellen
Dokument-Index HI1133192 |
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