Entscheidungsstichwort (Thema)
Antrag auf PKH durch einen nicht vor dem BFH Vertretungsberechtigten
Leitsatz (NV)
1. Ein Antrag auf PKH für eine NZB, der infolge Mittellosigkeit des Beteiligten nicht von einem vor dem BFH Vertretungsberechtigten eingelegt wird, ist abzulehnen.
2. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, daß der Beteiligte innerhalb der Beschwerdefrist alles Zumutbare unternimmt, um das in seiner Mittellosigkeit bestehende Hindernis zu beheben. Dazu muß der Beteiligte das Gesuch um PKH und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der vorgeschriebenen Form vorlegen; die bloße Vorlage von Kopien der in einem früheren Verfahren vorgelegten Unterlagen reicht nicht aus (vgl. BFH-Beschluß vom 5. 11. 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62 m. w. N.).
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 01.10.1990 - X S 17/90 (NV); BFH/NV 1991, 474
Fundstellen
Dokument-Index HI1132490 |
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