Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

 

Leitsatz (NV)

Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des §8 Abs. 1 Satz 1 GKG ist gegeben, wenn das Gericht gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat und dies offen zutage tritt, oder wenn dem Gericht ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juni 1995 I S 24/94, BFH/NV 1996, 61).

 

Normenkette

GKG § 8

 

Fundstellen

BFH/NV 1999, 72

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge