Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Zulassung der Revision durch das FG

 

Leitsatz (NV)

Enthält das FG-Urteil keinen ausdrücklichen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist die Revision nicht zugelassen (Anschluß an ständige Rechtsprechung, so im BFH-Beschluß v. 28. 7. 1977 IV R 127/76, BFHE 123, 117, 119, BStBl II 1977, 819, 820 Nr. 3). Der Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung des FG-Urteils auf die Zulassungsbedürftigkeit der Revision bedeutet nicht die Zulassung der Revision (BFH-Beschluß v. 2. 9. 1987 I R 43/87, BFH/NV 1988, 254).

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 1; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

Haufe-Index 415809

BFH/NV 1990, 119

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