Entscheidungsstichwort (Thema)

Latente Ertragsteuerbelastung

 

Leitsatz (NV)

Die sogenannte latente Ertragsteuerbelastung hat auf die Bewertung des durch Erbfolge eingetretenen Vermögensanfalles keinen Einfluß. Insoweit gibt es daher keine klärungsbedürftige Frage, welche die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigen könnte. Dabei ist unerheblich, daß die Ertragsteuerbelastung für den Erben unterschiedlich sein kann, je nachdem, ob der Erblasser seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 oder nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG ermittelt hatte.

 

Normenkette

ErbStG 1974 § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 06.12.1989 - II B 70/89 (NV); BFH/NV 1990, 643

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132434

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