Entscheidungsstichwort (Thema)

Einwendungen gegen die Beweiswürdigung im NZB-Verfahren; Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflichten der Beteiligten; fehlerhafte Anwendung von § 79b FGO

 

Leitsatz (NV)

  1. Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Nachprüfung durch den BFH im Rahmen eines Verfahrensmangels entzogen. Dies gilt auch dann, wenn sich der behauptete Verstoß nicht auf die rechtliche Subsumtion, sondern auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt.
  2. Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt oder seiner Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht nachkommt.
  3. Die Ermittlungspflicht des FG wird durch die Mitwirkungspflichten der Beteiligten eingeschränkt (§ 76 Abs. 1 Sätze 2 und 3 FGO). Das FG kann davon ausgehen, dass die Beteiligten selbst auf die Wahrung ihrer Interessen bedacht sind.
  4. Nur ein Prozessurteil kann auf der fehlerhaften Handhabung der prozessualen Präklusionsvorschrift des § 79b FGO beruhen und somit eine Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO rechtfertigen.
 

Normenkette

FGO §§ 76, 79b, 115 Abs. 2 Nr. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 07.06.2001 - X B 159/00 (NV); BFH/NV 2001, 1577

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133279

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