Entscheidungsstichwort (Thema)

PKH trotz möglicherweise unzulässig gewordener Klage

 

Leitsatz (NV)

Erläßt das Finanzamt während eines Rechtsstreits über die Aussetzung der Vollziehung eine unter dem Vorbehalt des Widerrufs stehende Aussetzungsverfügung, so kann der Rechtsverfolgung des Klägers nicht deshalb die hinreichende Erfolgsaussicht abgesprochen werden, weil er sich weigert, schon vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung eine Hauptsacheerledigungserklärung abzugeben.

 

Normenkette

FGO §§ 138, 142; ZPO § 127 Abs. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 07.11.1991 - XI B 81-86/91 (NV); BFH/NV 1992, 331

 

Fundstellen

Haufe-Index 1132545

BFH/NV 1992, 192

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