Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsbehelfsbelehrung bei Beschwerde

 

Leitsatz (NV)

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist für den Fall der Beschwerde auch dann ordnungsgemäß, wenn

-- sie keinen Hinweis darauf enthält, daß die Beschwerde auch bei der zur Entscheidung berufenen Behörde eingelegt werden kann;

-- sich der Sitz des (jeweils zuständigen) Finanzamts aus dem Briefkopf des Verwaltungsaktes ergibt.

 

Normenkette

AO 1977 § 356 Abs. 1-2, § 357 Abs. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 07.12.1994 - I B 68/94 (NV); BFH/NV 1995, 850

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132767

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge