Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung
Leitsatz (NV)
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung entfällt, wenn die Entscheidung des FG in der Hauptsache rechtskräftig wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung als unzulässig verwirft.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 416860 |
BFH/NV 1990, 660 |
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