Entscheidungsstichwort (Thema)
Revisionsfrist nicht gewahrt bei Einlegung der Revision beim BFH
Leitsatz (NV)
Die Einlegung der Revision beim BFH -- anstelle des hierfür in § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO vorgeschriebenen FG -- ist nicht geeignet, die Revisionsfrist zu wahren. Das gilt auch für die im Rahmen des Antrags auf Wiedereinsetzung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nachzuholende Revisionseinlegung.
Normenkette
FGO § 56 Abs. 1, 2 S. 3, § 120 Abs. 1 S. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 08.02.1996 - VII R 119/95 (NV); BFH/NV 1996, 569
Fundstellen
Dokument-Index HI1132868 |
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