Entscheidungsstichwort (Thema)

Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Sonderausgaben-Höchstbeträge

 

Leitsatz (NV)

Wird mit der Klage gegen einen endgültigen ESt-Bescheid die Verfassungswidrigkeit der Sonderausgaben-Höchstbeträge (§ 10 Abs. 3 EStG) gerügt, ist das Klageverfahren auszusetzen, bis das BVerfG über die bei ihm zu diesem Streitpunkt anhängigen Verfassungsbeschwerden entschieden hat.

 

Normenkette

EStG § 10 Abs. 3; FGO § 74

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz

 

Fundstellen

Haufe-Index 419583

BFH/NV 1994, 630

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