Entscheidungsstichwort (Thema)
Einlegung der Revision beim FG
Leitsatz (NV)
Die Revision ist innerhalb der Revisionsfrist beim FG einzulegen. Der rechtzeitige Eingang der Revisionsschrift beim BFH wahrt die Revisionsfrist nicht.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Köln |
Tatbestand
Begründung wie vorstehend abgedruckter Beschluß vom 22. August 1985 - VII R 76/85.
Fundstellen
Haufe-Index 413866 |
BFH/NV 1985, 95 |
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