Entscheidungsstichwort (Thema)

Einlegung der Revision beim FG

 

Leitsatz (NV)

Die Revision ist innerhalb der Revisionsfrist beim FG einzulegen. Der rechtzeitige Eingang der Revisionsschrift beim BFH wahrt die Revisionsfrist nicht.

 

Normenkette

FGO § 120 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

FG Köln

 

Tatbestand

Begründung wie vorstehend abgedruckter Beschluß vom 22. August 1985 - VII R 76/85.

 

Fundstellen

Haufe-Index 413866

BFH/NV 1985, 95

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