Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertretungszwang; Rechtsmittel bei Unklarheit hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Grundlage des Einzelrichters

 

Leitsatz (NV)

1. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Vertretung durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG aufgeführten Berufsgruppen bei der Einlegung der Revision, so ist die betreffende Prozeßhandlung unwirksam.

2. Läßt ein Gerichtsbescheid nicht in ausreichendem Maße erkennen, auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage ein Einzelrichter durch Gerichtsbescheid entschieden hat, so kommt zwar als Rechtsmittel auch eine zulassungsfreie Verfahrensrevision in Betracht. Statthaft ist sie indes nur unter den für dieses Rechtsmittel in §116 FGO abschließend geregelten Voraussetzungen.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 S. 1; FGO § 56 Abs. 1, § 79a Abs. 2, § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 120 Abs. 1 S. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 13.07.1998 - III R 13/98 (NV); BFH/NV 1999, 320

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133025

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