Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulassung einer Rechtsanwalts-AG nach Rechtsformwechsel
Leitsatz (NV)
1. Zur Vertretung vor dem BFH berechtigt ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer AG nur dann, wenn die AG nach deutschem Recht zur Vertretung zugelassen worden und die Zulassung im Zeitpunkt der Prozesshandlung gegeben ist.
2. Die einer GmbH erteilte Zulassung geht bei einem Formwechsel nicht automatisch auf den in neuer Rechtsform auftretenden Rechtsträger über, sondern muss neu erteilt werden.
Normenkette
BRAO §§ 59c, 59d, 59e, 59f, 59g, 59h, 59i, 59j, 59k, 59l, 59m; FGO § 62a; StBerG § 3 Nr. 1
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg (Urteil vom 08.05.2003; Aktenzeichen 10 K 163/98) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1241230 |
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