Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsätzliche Bedeutung; Wiedereinsetzung

 

Leitsatz (NV)

Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist es in der Regel erforderlich, eine für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage herauszuarbeiten und darzulegen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig ist.

 

Normenkette

FGO §§ 56, 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3

 

Verfahrensgang

FG des Landes Brandenburg

 

Fundstellen

Haufe-Index 154277

BFH/NV 1999, 484

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