Entscheidungsstichwort (Thema)

Glaubhaftmachung nur bei Darstellung des konkreten Geschehensablaufs

 

Leitsatz (NV)

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die rechtzeitige Absendung der Revisionsbegründung lediglich behauptet und nicht glaubhaft gemacht wird. Beschränken sich die Ausführungen des Finanzamts darauf, darzulegen, wie im allgemeinen auf der Poststelle gearbeitet wird, und daß so auch am Tage X verfahren worden sei, so reicht dies zur Glaubhaftmachung der Absendung der Revisionsbegründung an diesem Tag nicht aus. Hierzu hätte es der Vorlage präsenter Beweismittel bedurft (vgl. BFH-Beschluß vom 9. März 1993 VI R 60/90, BFH/NV 1993, 616 m. w. N.).

 

Normenkette

FGO § 56

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 15.12.1994 - XI R 6/94 (NV); BFH/NV 1995, 700

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132771

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