Entscheidungsstichwort (Thema)

Verletzung rechtlichen Gehörs: Ablehnung eines Vertagungsantrags

 

Leitsatz (NV)

  1. Die Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des Beteiligten oder seines Prozessbevollmächtigten stellt nur dann eine Verletzung rechtlichen Gehörs dar, wenn dem Beteiligten trotz zumutbaren eigenen Bemühens die Möglichkeit zur Äußerung verweigert oder abgeschnitten wird.
  2. Dem "in letzter Minute" gestellten und mit einer plötzlichen Erkrankung begründeten Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung muss das FG nicht entsprechen, wenn der Antrag nicht den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung genügt und die Gründe für die beantragte Terminverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden.
 

Normenkette

FGO § 91 Abs. 1, § 155; ZPO § 227

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 17.05.2001 - X B 12/01 (NV)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133261

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