Entscheidungsstichwort (Thema)

Amtsermittlungsgrundsatz; Anspruch auf rechtliches Gehör

 

Leitsatz (NV)

  1. Hat das Finanzamt sich im Fall einer Unterdeckung auf eine grobe Schätzung beschränkt, muß es im Fall einer Aufklärungsrüge im einzelnen darlegen, zu welchem Ergebnis eine nach seiner Ansicht vom FG unterlassene Geldverkehrsrechnung geführt hätte.
  2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn der Kläger irrtümlich annimmt, nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung sei noch eine Stellungnahme möglich.
 

Normenkette

FGO § 76 Abs. 1 S. 1, § 96 Abs. 1-2; GG Art. 103

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 17.08.1999 - IV B 155/98 (NV); BFH/NV 2000, 438

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133134

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