Entscheidungsstichwort (Thema)
Amtsermittlungsgrundsatz; Anspruch auf rechtliches Gehör
Leitsatz (NV)
- Hat das Finanzamt sich im Fall einer Unterdeckung auf eine grobe Schätzung beschränkt, muß es im Fall einer Aufklärungsrüge im einzelnen darlegen, zu welchem Ergebnis eine nach seiner Ansicht vom FG unterlassene Geldverkehrsrechnung geführt hätte.
- Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn der Kläger irrtümlich annimmt, nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung sei noch eine Stellungnahme möglich.
Normenkette
FGO § 76 Abs. 1 S. 1, § 96 Abs. 1-2; GG Art. 103
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 17.08.1999 - IV B 155/98 (NV); BFH/NV 2000, 438
Fundstellen
Dokument-Index HI1133134 |
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