Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichterhebung von Kosten - Zustellung im finanzgerichtlichen Beschwerdeverfahren

 

Leitsatz (NV)

Es stellt keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG dar, wenn der Hinweis des Senatsvorsitzenden beim BFH an den Beschwerdeführer, daß die Beschwerdefrist versäumt sei und die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anheimgegeben werde, diesem durch Postzustellungsurkunde übermittelt wird.

 

Normenkette

GKG § 8 Abs. 1 S. 1; FGO § 53 Abs. 1-2, § 56 Abs. 2; VwZG § 2 Abs. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 18.12.1985 - IX E 1/84 (NV); BFH/NV 1986, 557

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132184

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