Leitsatz (redaktionell)

Bei Übersendung eines fristgebundenen Schriftsatzes im Telebriefverfahren der Deutschen Bundespost gehört es zu den Sorgfaltspflichten des Absenders, sich bei der Telebriefstelle über die Laufzeiten und Zustellformen eines Telebriefs zu informieren und bei drohendem Fristablauf die besondere Zustellform des Eilbriefs zu wählen.

 

Orientierungssatz

1. Die Übermittlung der Revisionsbegründungsschrift in Form eines Telebriefes genügt den Formerfordernissen des § 120 Abs. 1 FGO (Anschluß an BFH-Entscheidung vom 10.3.1982 I R 91/81).

2. Parallelentscheidung: BFH, 20.3.1986, IV R 183/83, NV.

 

Normenkette

FGO §§ 56, 120 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 20.03.1986 - IV R 182/83 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132204

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