Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertretungszwang vor BFH wegen Prozeßkostenhilfe

 

Leitsatz (NV)

Für die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe durch das FG besteht Vertretungszwang (Anschluß an die ständige Rechtsprechung des BFH).

 

Normenkette

FGO § 142; ZPO § 114; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Köln

 

Fundstellen

Haufe-Index 417037

BFH/NV 1990, 725

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