Entscheidungsstichwort (Thema)
NZB: Darlegung eines Zulassungsgrundes
Leitsatz (NV)
Mit gegen die Tatsachenwürdigung und Rechtsauffassung des FG gerichteten Angriffen kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2, § 116 Abs. 3 S. 3
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG (Urteil vom 21.12.2006; Aktenzeichen 1 K 132/04) |
Gründe
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind nicht gegeben.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wenden sich mit ihrem Beschwerdevorbringen --in der Art einer Revisionsbegründung-- lediglich gegen die Tatsachenwürdigung und Rechtsauffassung des Finanzgerichts und machen --ohne Bezeichnung einer klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfrage-- geltend, dessen Urteil sei unrichtig. Mit solchen der Revision vorbehaltenen Rügen können die Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
Fundstellen
Dokument-Index HI1778492 |
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