Entscheidungsstichwort (Thema)

NZB: Darlegung eines Zulassungsgrundes

 

Leitsatz (NV)

Mit gegen die Tatsachenwürdigung und Rechtsauffassung des FG gerichteten Angriffen kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2, § 116 Abs. 3 S. 3

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG (Urteil vom 21.12.2006; Aktenzeichen 1 K 132/04)

 

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind nicht gegeben.

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wenden sich mit ihrem Beschwerdevorbringen --in der Art einer Revisionsbegründung-- lediglich gegen die Tatsachenwürdigung und Rechtsauffassung des Finanzgerichts und machen --ohne Bezeichnung einer klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfrage-- geltend, dessen Urteil sei unrichtig. Mit solchen der Revision vorbehaltenen Rügen können die Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1778492

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