Entscheidungsstichwort (Thema)
Beantragung eines Notanwalts
Leitsatz (NV)
Kann der Rechtsmittelführer innerhalb der Rechtsmittelfrist keinen zur Vertretung vor dem BFH berechtigten Prozeßvertreter finden, so kommt nach Ablauf der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn er bereits innerhalb der Revisionsfrist beim BFH die Beiordnung eines Notanwalts beantragt hatte.
Normenkette
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 S. 1; FGO § 155; ZPO § 78b
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.09.1993 - VI R 74/93 (NV); BFH/NV 1994, 191
Fundstellen
Dokument-Index HI1132664 |
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