Entscheidungsstichwort (Thema)
Zustellung durch Niederlegung bei der Post; Darlegung eines Wiedereinsetzungsgrundes
Leitsatz (NV)
- Wird das FG-Urteil durch Niederlegung bei der Post zugestellt, so ist es für die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung ‐ und damit für den Beginn der Rechtsmittelfrist ‐ unerheblich, ob der Zustellungsempfänger von dem Benachrichtigungsschein Kenntnis nimmt.
- Mit der bloßen Behauptung, die Benachrichtigung über die Niederlegung sei "offensichtlich verloren gegangen", wird kein Grund zur Wiedereinsetzung schlüssig dargetan.
Normenkette
FGO § 53 Abs. 2, §§ 56, 129 Abs. 1; ZPO § 182
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.10.2001 - II B 2/01 (NV); BFH/NV 2002, 497
Fundstellen
Dokument-Index HI1133288 |
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