Entscheidungsstichwort (Thema)

Ordnungsgemäß unterschriebenes Urteil und zulassungsfreie Revision

 

Leitsatz (NV)

In der Urteilsausfertigung ist die Unterschrift der beteiligten Richter auch ohne den Zusatz ,,gez." jedenfalls dann ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn die maschinenschriftlich gefertigten Namen nicht in Klammern gesetzt sind.

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 25.02.1988 - VI R 106/87 (NV); BFH/NV 1988, 510

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132309

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