Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenlast bei Revisionsrücknahme

 

Leitsatz (NV)

Nimmt der Revisionskläger die Revision in vollem Umfang zurück, können bei einer Kostenentscheidung nach §144 FGO die Kosten des Verfahrens nicht nach §137 Satz 2 FGO einem anderen Beteiligten auferlegt werden.

 

Normenkette

FGO § 136 Abs. 2, § 137 S. 2, § 144; GKG § 8 Abs. 1 S. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 25.11.1997 - X R 117/97 (NV); BFH/NV 1998, 622

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132984

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