Entscheidungsstichwort (Thema)
Kostenlast bei Revisionsrücknahme
Leitsatz (NV)
Nimmt der Revisionskläger die Revision in vollem Umfang zurück, können bei einer Kostenentscheidung nach §144 FGO die Kosten des Verfahrens nicht nach §137 Satz 2 FGO einem anderen Beteiligten auferlegt werden.
Normenkette
FGO § 136 Abs. 2, § 137 S. 2, § 144; GKG § 8 Abs. 1 S. 3
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 25.11.1997 - X R 117/97 (NV); BFH/NV 1998, 622
Fundstellen
Dokument-Index HI1132984 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen