Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Beschwerde gegen die Aussetzungsentscheidung des FG

 

Leitsatz (NV)

Nicht statthaft ist die Beschwerde gegen die Entscheidung des FG, mit der dieses den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Duldungsbescheids abgelehnt hat.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 26.03.1985 - VII B 68/84 (NV); BFH/NV 1986, 105

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132153

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