Entscheidungsstichwort (Thema)

PKH nur bei rechtzeitiger Vorlage der Bedürftigkeitserklärung

 

Leitsatz (NV)

PKH zur Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens kann nicht bewilligt werden, wenn die auf dem vorgeschriebenen Vordruck abzugebende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist vorgelegt wird und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12. April 1994 X S 1/94, BFH/NV 1994, 823, und vom 17. Juni 1994 VIII S 3/94, BFH/NV 1994, 899).

 

Normenkette

FGO § 142; ZPO § 117 Abs. 2-4

 

Fundstellen

Haufe-Index 420819

BFH/NV 1996, 65

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