Entscheidungsstichwort (Thema)

Unbegründetheit der Verfahrensrüge, § 40 Abs. 2 FGO sei fehlerhaft angewandt

 

Leitsatz (NV)

Die Rüge, das FG habe § 40 Abs. 2 FGO fehlerhaft angewendet, ist unbegründet, wenn aus dem erstinstanzlichen Sachvortrag der Kläger hervorgeht, dass eine Rechtsverletzung offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise vorliegen kann. Auf die Unterscheidung zwischen formeller und materieller Beschwer kommt es dabei nicht an.

 

Normenkette

FGO § 40 Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 01.03.2000 - II B 89/99 (NV); BFH/NV 2000, 1209

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133196

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