Entscheidungsstichwort (Thema)
Unbegründetheit der Verfahrensrüge, § 40 Abs. 2 FGO sei fehlerhaft angewandt
Leitsatz (NV)
Die Rüge, das FG habe § 40 Abs. 2 FGO fehlerhaft angewendet, ist unbegründet, wenn aus dem erstinstanzlichen Sachvortrag der Kläger hervorgeht, dass eine Rechtsverletzung offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise vorliegen kann. Auf die Unterscheidung zwischen formeller und materieller Beschwer kommt es dabei nicht an.
Normenkette
FGO § 40 Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 01.03.2000 - II B 89/99 (NV); BFH/NV 2000, 1209
Fundstellen
Dokument-Index HI1133196 |
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