Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine PKH nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

 

Leitsatz (NV)

Die Erfolgsaussicht für ein Klageverfahren, für das PKH begehrt wird, entfällt jedenfalls dadurch, daß nach Abweisung der Klage durch das FG der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückweist. Damit steht zwischen den Beteiligten des Klageverfahrens die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Klagebegehrens rechtskräftig fest (§ 110 FGO) mit der Folge, daß der BFH auch im PKH-Beschwerdeverfahren gehindert ist, rückwirkend festzustellen, die Klage habe Aussicht auf Erfolg.

 

Normenkette

FGO §§ 110, 142 Abs. 1; ZPO § 114

 

Fundstellen

Haufe-Index 418635

BFH/NV 1993, 120

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