Entscheidungsstichwort (Thema)
Telekommunikationsberater ist gewerblich tätig
Leitsatz (NV)
Ein Steuerpflichtiger, der seine Auftraggeber über die für deren Betrieb technisch und wirtschaftlich geeigneten Telekommunikationsanlagen berät und zu dessen Aufgabe es insbesondere gehört, die Auftraggeber bei Abschluß und Änderung von Verträgen über Fernmeldeeinrichtungen zu beraten, übt keinen einem beratenden Betriebswirt oder Ingenieur ähnlichen Beruf aus.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Hamburg |
Fundstellen
Haufe-Index 419260 |
BFH/NV 1994, 460 |
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