Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückwirkende Ersetzung eines unrichten Fortschreibungsbescheids durch einen Nachfeststellungsbescheid

 

Leitsatz (NV)

1. Hat das FA anstelle von zwei wirtschaftlichen Einheiten (zwei Einfamilienhäusern = Eigentumswohnungen) objektiv unzutreffend in einem Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibungsbescheid auf einen bestimmten Stichtag (hier: 1. Januar 1974) zugunsten der Kläger nur eine wirtschaftliche Einheit (Zweifamilienhaus) angenommen, so kann der unrichtige Fortschreibungsbescheid unter den Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 i. V. m. § 181 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 durch die Aufhebung des Einheitswerts auf denselben Stichtag beseitigt und durch zwei Nachfeststellungsbescheide ersetzt werden.

2. Der Aufhebungsbescheid und die Nachfeststellungsbescheide können auch dann noch erlassen werden, wenn bereits sämtliche einheitswertabhängigen Steuern für das Kalenderjahr, auf dessen Beginn die Aufhebung und die Nachfeststellungen vorzunehmen sind, verjährt sind. Solchenfalls müssen die Bescheide jedoch den Hinweis enthalten, daß ihre Wirkungen erst auf den Beginn des Kalenderjahres eintreten, für das eine Verjährung der vom Einheitswert abhängigen Steuern noch nicht eingetreten ist.

3. Konnte das FA gemäß § 21 Abs. 3 BewG i. d. F. des VStRG 1974 i. V. m. § 225 a Abs. 2 Satz 3 AO und § 24 Abs. 3 BewG i. d. F. des BewÄndG 1965 Einheitswertbescheide (Aufhebungsbescheid und Nachfeststellungsbescheide) auf den 1. Januar 1974 mit Wirkung ab 1. Januar 1981 erlassen, so sind die entsprechenden Bescheide nicht deshalb rechtswidrig, weil sie - ohne Hinweis auf den 1. Januar 1974 - auf den 1. Januar 1981 ergehen.

 

Normenkette

BewG 1974 § 21 Abs. 3, § 24 Abs. 3; AO § 225a Abs. 2; AO 1977 § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 181 Abs. 1 S. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 16.10.1991 - II R 22/89 (NV); BFH/NV 1992, 583

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132542

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge