Entscheidungsstichwort (Thema)
Außergewöhnliche Belastung -- Begleitung auf Kurreise
Leitsatz (NV)
Die Berücksichtigung von Kosten einer Begleitperson während einer medizinisch indizierten Kur als außergewöhnliche Belastung setzt grundsätzlich voraus, daß die krankheits- oder altersbedingte Notwendigkeit der Begleitung durch ein vor Reiseantritt eingeholtes amtsärztliches Gutachten oder eine andere, diese gleichzustellende Bescheinigung nachgewiesen wird.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz |
Fundstellen
Haufe-Index 67055 |
BFH/NV 1998, 954 |
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