Leitsatz (amtlich)
Es bedarf keiner Nachholung einer ordnungsmäßigen Lehrzeit im steuerberatenden, wirtschaftsberatenden oder kaufmännischen Beruf, wenn ein Bewerber ohne eine derartige Lehrzeit die Gehilfenprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 557316 |
BStBl II 1969, 693 |
BFHE 1969, 256 |
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