Entscheidungsstichwort (Thema)
Zahlungen der Eltern für Aushilfstätigkeiten erwachsener Kinder im Betrieb
Leitsatz (NV)
Zahlungen der Eltern für Aushilfstätigkeiten erwachsener Kinder im Betrieb sind nicht schon deshalb vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen, weil die Kinder familienrechtlich aufgrund von § 1619 BGB zur Mithilfe im Betrieb verpflichtet sind (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632).
Normenkette
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz |
Fundstellen
Haufe-Index 416232 |
BFH/NV 1989, 692 |
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