Entscheidungsstichwort (Thema)
Investitionszulagenanspruch bei Betriebsaufspaltung; Zurechnung der Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle dem Besitzunternehmen
Leitsatz (NV)
Werden im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (mit betriebsvermögensmäßiger Verflechtung) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von dem investierenden Besitzunternehmen an das in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragene Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassen, können die Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Investitionszulage gegeben sein. Die Eintragung des Betriebsunternehmens ist dem Besitzunternehmen zuzurechnen.
Normenkette
InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 28.01.1999 - III R 13/97 (NV); BFH/NV 1999, 1378
Fundstellen
Haufe-Index 1133066 |
DStZ 1999, 456 |
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